Wallonische Regierung bessert bei Betriebsgenehmigung nach

<p>Die Genehmigung für den Lütticher Flughafen, die auf 20 Jahre befristet ist, behält weiterhin die Obergrenze für 55.000 Flüge pro Jahr bei.</p>
Die Genehmigung für den Lütticher Flughafen, die auf 20 Jahre befristet ist, behält weiterhin die Obergrenze für 55.000 Flüge pro Jahr bei. | Illustrationsfoto: belga

Der Inhalt ändert sich dabei nicht im Vergleich zu der Genehmigung, die von der Annullierung durch den Staatsrat bedroht war, aber die Begründungen wurden verstärkt, um die Bedenken des Auditors, unter anderem bezüglich der Grenze von 55.000 erlau

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