Kapelle Krewinkel

Die Kapelle Krewinkel ist ohne Zweifel ein bedeutendes Kulturdenkmal im Süden der DG, im Besitz der Gemeinde Büllingen. Nach der Auflösung der VoG „Kulturkapelle Krewinkel“ steht sie unbenutzt und schutzlos da.

Die Wandmalereien wurden vor vielen Jahren vom IRPA (Königliches Institut für Kunsterbgut) als von „nationalem Interesse“ eingestuft. Bei der Restaurierung wurden sie aus Kostengründen nicht fachgerecht „gefestigt“; inzwischen rieselt der Kalk von der Wand, und die Gefahr besteht, dass sie vollständig verschwinden – weil sie buchstäblich vom Boden aufgekehrt werden müssen. Draußen müsste die Pflasterung entlang der Mauer auf ihren Einfluss auf die Feuchtigkeit der Mauern überprüft werden.

Deshalb unsere Fragen an die Verantwortlichen der Gemeinde und der DG als Denkmalschutzbehörde: Gibt es nicht eine gesetzliche Sorgfaltspflicht für ein solches Denkmal? Wenn in der Gemeinde mehrere Millionenprojekte finanzierbar sind, wenn die DG Millionenbeträge für den Erhalt der Emma-Burg vorsieht: Wo bleibt da die Verantwortung für die Kapelle Krewinkel?

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