Bankautomat in Walhorn

Letzte Woche Montag gab es eine sehr interessante Diskussion im Gemeinderat zwischen den beiden prominentesten Juristen der Gemeinde Lontzen. Nachdem der erste die bpost Aktiengesellschaft öffentlichen Rechts mit einer Bäckerei verglich, um die Ablehnung der Interpellation zu rechtfertigen, erklärte der zweite, warum meine Interpellation in seinen Augen sehr wohl zugelassen werden konnte. Dass das Kollegium die Fragen bestmöglich beantwortete und dass sich in einem Ausschuss seriös mit der Thematik befasst würde, wäre sicherlich interessant gewesen. Jedoch scheinen Ausschüsse (unter Einbeziehung der Opposition) sowieso in Lontzen nicht die Regel zu sein...

Aus meiner Sicht war tatsächlich schon die Erklärung des Bürgermeisters interessant. Kurz gesagt: Gibt es punktuell ein Problem mit dem Geldautomaten, kümmert die Gemeinde sich drum. Möchte einer umfassendere Informationen dazu erfragen, ist das keine Zuständigkeit der Gemeinde.

Aufgrund des begrenzten Platzes kann ich leider nicht auf die sehr interessante Argumentation eingehen. Mindestens so interessant fand ich jedoch die Antwort des Bürgermeisters an den Oppositionspolitiker, seine Meinung sei „hier nicht gefragt“, und die bewusster ausgeteilten Informationen: Meine ersten beiden Fragen wurden in der Erklärung des Bürgermeisters zum Teil beantwortet. Vielleicht sollte ich die Sache noch ein paarmal einreichen, bis dann alles beantwortet wurde….

Oder ich hoffe, dass die Interpellation, die ich jetzt zum Thema „Handelsmietvertrag für einen Geldautomaten in den Räumlichkeiten des Toilettentrakts am Rolduc Platz Walhorn und zu (eventuellen) weiteren Standorten zur Bargeldabhebung“ eingereicht habe, zugelassen wird und spätestens im April jedem die hoffentlich ausführlichen Antworten auf alle diesbezüglichen Fragen gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

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