In dieser Woche wurde eine Frau vor dem Eupener Polizeigericht von ihrer Geschwindigkeitsübertretung freigesprochen. Im Urteil der Richterin wird unter anderem eine Missachtung der Sprachengesetzgebung angeführt. Laut Rechtsanwalt David Hannen fällt erstmals seit der Einführung der Protokolle in französischer Sprache auf dem Gebiet der Polizeizone Eifel ein Urteil „so deutlich“ in Bezug auf die Sprache aus. Rechtskräftig ist es allerdings noch nicht, weil die Staatsanwaltschaft in Berufung geht.
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