Die strengste Strafe galt dem einzigen Angeklagten, der nicht zur Verhandlung erschienen war beziehungsweise sich nicht vertreten ließ: Er wurde zu einem Jahr Haft und 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Urteil in Drogenverfahren am Eupener Strafgericht: Nur einer blieb ungeschoren
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