Besserer Schutz bei Pauschalreisen



Stellen Sie sich vor, Sie buchen eine Reise mit Flug, Hotel am Strand und einigen Ausflügen. Plötzlich teilt der Reiseveranstalter mit, dass das Hotel nicht verfügbar ist und weist Ihnen eine andere Unterkunft im Landesinnern zu. Wollen Sie das Hotel wechseln, kann der Veranstalter einen Aufschlag verlangen. Auch kann er die Rückerstattung der Reise verweigern.

Ab 1. Juli aber können Anbieter von Pauschalreisen nur dann Änderungen vornehmen, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt. Ist er nicht einverstanden, bekommt er binnen 14 Tagen sein Geld zurück. (vrt)