Verwirrung um die Fernsehgebühr

Ab dem Jahr 2018 ist die Fernsehgebühr in der Wallonie Geschichte – soweit die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: Haushalte müssen diese dennoch bis weit ins kommende Jahr hinein zahlen.

In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Haushalte eine Zahlungsaufforderung bezüglich der Fernsehgebühr in ihren Briefkästen gefunden. Darauf der Hinweis, dass die Wallonische Regierung entschieden habe, die Fernsehgebühr ab 2018 abzuschaffen. Weiter ist zu lesen: „Die Fernsehgebühr für die Besteuerungszeiträume 2018 und folgende besteht daher nicht mehr.“ Gestaunt hat der ein oder andere Verbraucher jedoch über die Tatsache, dass der Berechnungszeitraum der vorliegenden Zahlungsaufforderung bis ins Jahr 2018 reicht. Beim Öffentlichen Dienst der Wallonie heißt es dazu: „Wir befinden uns noch im Besteuerungszeitraum 2017 und für diesen muss die volle Gebühr geleistet werden.“ Für die Verbraucher bedeutet dies, dass sie nicht etwa nur für die verbleibenden Monate des laufenden Jahres, sondern auch für einige Monate des Jahres 2018 eine Fernsehgebühr zahlen müssen, obschon diese bis dahin längst abgeschafft wurde. Dieser letzten Zahlungsaufforderung sei also noch Folge zu leisten, hieß es. Zudem werde der Betrag später auch nicht anteilig zurückerstattet. Und: „Auch nach Abschaffung der Fernsehgebühr werden nicht gezahlte Gebühren aus der Vergangenheit noch weiter verfolgt.“

Der ostbelgische Regionalabgeordnete Edmund Stoffels (SP-PS) hat eine entsprechende parlamentarische Frage an Haushaltsminister Jean-Luc Crucke (MR) gerichtet. Er fordert den Minister auf, zu klären, ob nur die restlichen Monate 2017 in Rechnung gestellt werden dürfen oder auch die Monate im kommeden Jahr. „Falls ja, käme das de facto einer Steuerreform gleich, die mit Pauken und Trompeten angekündigt wird, deren Inkraftsetzung jedoch schon im ersten Akt verschoben wird“, so Stoffels. (sue)